Ab 1. Februar 2027 sinkt die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro. Gleichzeitig reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Beide Änderungen sind offiziell bestätigt. Der geplante Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ist davon getrennt zu betrachten: Als Einführungszeitraum nennen die Behörden das erste Quartal 2027, keinen verbindlichen Start am 1. Februar.
Für Eigentümer kann eine frühere Antragstellung finanziell vorteilhaft sein. Ob sie sich im Einzelfall lohnt, hängt auch von den Bonusvoraussetzungen, dem maßgeblichen Haushaltseinkommen und der konkreten Planung ab.
Stand: 3. November 2026. Dieser Beitrag behandelt vorrangig die KfW-Heizungsförderung 458 für private Eigentümer bestehender Wohngebäude.
Was ändert sich am 1. Februar 2027?
Die KfW hat die Förderbedingungen bereits zum 21. Juli 2026 angepasst. Der nächste festgelegte Absenkungsschritt folgt im Februar 2027:
| Förderkennzahl | Bis 31. Januar 2027 | 1. Februar bis 31. Juli 2027 |
|---|---|---|
| Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit | 28.000 Euro | 27.250 Euro |
| Klimageschwindigkeitsbonus bei erfüllten Voraussetzungen | 16 Prozentpunkte | 12 Prozentpunkte |
Anschließend sinkt die Kostenobergrenze jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich halbjährlich um vier Prozentpunkte; für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er. Maßgeblich ist die Antragstellung. Quelle: KfW zur Förderreform vom 21. Juli 2026.
28.000 Euro sind kein ausgezahlter Zuschuss
- Förderfähige Kosten sind die anerkannten Ausgaben des Vorhabens.
- Die Kostenobergrenze begrenzt den Betrag, auf den der Fördersatz angewendet wird. Die KfW bezeichnet diese Grenze auch als Förderhöchstbetrag.
- Der Fördersatz bestimmt den prozentualen Zuschuss.
- Boni erhöhen diesen Satz bei erfüllten Voraussetzungen. Dabei gelten Grenzen für die Gesamtförderung.
Die Auszahlung ergibt sich erst aus den anerkannten Kosten und dem individuell zulässigen Fördersatz.
Welche Förderung und Boni kommen infrage?
Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus
Die Grundförderung beträgt derzeit 30 Prozent. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten ausschließlich berechtigte selbstnutzende Eigentümer für ihre Haupt- oder alleinige Wohnung.
Vorausgesetzt wird insbesondere der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Für den Bonus gelten außerdem Anforderungen an die anschließende Wärmeversorgung; ein weiterbetriebener fossiler Heizkessel kann den Anspruch ausschließen. Die vollständigen Bedingungen erläutert das BMWE in den BEG-FAQ, insbesondere Abschnitt 3.6.
Einkommensbonus und Familienzuschlag
Für berechtigte Selbstnutzer gelten folgende Einkommensboni:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ohne Familienzuschlag | Einkommensbonus |
|---|---|
| Bis 30.000 Euro | 40 Prozentpunkte |
| Über 30.000 bis 40.000 Euro | 30 Prozentpunkte |
| Über 40.000 bis 50.000 Euro | 10 Prozentpunkte |
| Über 50.000 Euro | Kein Einkommensbonus |
Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Mehrere Kinder vervielfachen diese Erhöhung nicht.
Grundförderung und Boni werden insgesamt grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Für die niedrigste Einkommensstufe sind bis zu 80 Prozent möglich. Die Fördergrenzen und Voraussetzungen beschreibt die KfW im Programm 458.
Was ist beim Wertschöpfungsbonus 2027 noch offen?
Das BMWE plant für das erste Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU und einbezogenen assoziierten Märkten.
Entscheidend ist die geplante Gegenrechnung: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll entsprechend abgesenkt werden. Der Bonus wäre deshalb kein pauschaler Aufschlag auf die bisherigen 30 Prozent. Die offizielle Programmübersicht nennt 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus; zusammen mit einer entsprechend reduzierten Grundförderung wären weiterhin 30 Prozent möglich.
Ein verbindlicher Einführungstag sowie abschließende Herkunfts- und Nachweisregeln sind in den geprüften Angaben nicht vollständig ausgewiesen. Eine europäische Marke allein sollte daher nicht als Förderbeleg eingeplant werden. Quellen: BMWE-Programmübersicht und BMWE zu später in Kraft tretenden Änderungen.
Lohnt sich ein Förderantrag noch 2026?
Eine Antragstellung 2026 kann sinnvoll sein, wenn das Vorhaben fachlich vorbereitet ist und die persönlichen Fördervoraussetzungen feststehen. Aus den bestätigten Kürzungen folgt jedoch keine allgemeine Frist zum 31. Dezember 2026: Der nächste festgelegte Absenkungsschritt erfolgt erst am 1. Februar 2027. Der separat geplante Wertschöpfungsbonus kann eine zusätzliche zeitliche Rolle spielen.
Belastbares Rechenbeispiel für einen Antrag 2026
Angenommen, bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus werden mindestens 28.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt. Die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus sind erfüllt, ein Einkommensbonus besteht nicht.
28.000 Euro × 46 Prozent = 12.880 Euro Zuschuss.
Die 46 Prozent setzen sich aus 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozentpunkten Klimageschwindigkeitsbonus zusammen. Das Beispiel ist keine individuelle Förderzusage.
Eine verbindliche Vergleichsrechnung für Februar 2027 muss zusätzlich berücksichtigen, ob der Wertschöpfungsbonus dann bereits gilt und ob das gewählte Gerät dessen Anforderungen erfüllt.
Der Jahreswechsel kann den Einkommensbonus verändern
Für den Einkommensbonus zählt der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Bei einem Antrag 2026 sind das 2023 und 2024; bei einem Antrag 2027 entsprechend 2024 und 2025.
Ein verändertes Einkommen kann deshalb einen höheren oder niedrigeren Bonus auslösen. Wer zwischen zwei Antragsjahren abwägt, sollte beide Varianten anhand der relevanten Steuerbescheide berechnen lassen. Bruttogehalt und zu versteuerndes Einkommen sind unterschiedliche Größen. Quelle: BMWE zum Einkommensnachweis.
Wer kann beantragen und welche Reihenfolge gilt?
Das Programm 458 richtet sich an private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Vermietete Wohnimmobilien können grundsätzlich einbezogen sein; die persönlichen Selbstnutzerboni gelten dort jedoch nicht automatisch. Für eine im Grundbuch eingetragene GbR oder juristische Person verweist die KfW auf andere Programme.
Das Wohngebäude muss die Bestandsgebäudevoraussetzung erfüllen: Bauantrag oder Bauanzeige liegen bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
- Ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen und die Bestätigung zum Antrag erstellen lassen.
- Den erforderlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung und geplantem Umsetzungstermin abschließen.
- Den Antrag vor Vorhabenbeginn bei der KfW stellen.
- Nach der Zusage umsetzen und anschließend Durchführung und Kosten nachweisen.
Die Förderbedingung darf nicht erst nachträglich in einen bereits geschlossenen Vertrag aufgenommen werden. Für Mehrfamilienhäuser und WEG sind gegebenenfalls Basis- und Zusatzanträge erforderlich. Maßgeblich bleiben das aktuelle Merkblatt und die individuelle Zusage: KfW 458 – Voraussetzungen und Antragsablauf.
KfW oder BAFA: Wo gehört die Wärmepumpe hin?
Die BEG-Förderung für Wärmeerzeuger wird seit 2024 grundsätzlich von der KfW administriert. Beim BAFA verbleiben unter anderem weitere Effizienzmaßnahmen und bestimmte Gebäudenetzvorhaben. Das erläutert das BAFA-Merkblatt zur Antragstellung.
Davon zu unterscheiden ist die gewerbliche Kälte-Klima-Förderung. Unser Beitrag zur Kälte-Klima-Förderung 2026 erklärt deren eigenen Anwendungsbereich.
Wer eine Klimaanlage zum Heizen plant, findet technische Grundlagen im Beitrag Heizen mit der Klimaanlage: normale und heizoptimierte Systeme. Die Förderfähigkeit der konkreten Anlage muss separat geprüft werden.
Für die Planung eines Luft-Luft-Systems helfen außerdem unsere Ratgeber Luft-Luft-Wärmepumpe nachrüsten: Was vor dem Kauf zu klären ist und Mehrere Räume mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe heizen. Sie unterstützen dabei, den Wärmebedarf und die Aufteilung der Heizzonen vor der Geräteauswahl zu durchdenken.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2027
Muss die Wärmepumpe noch 2026 eingebaut werden?
Eine Antragstellung 2026 verlangt nicht automatisch einen Einbau im selben Jahr. Für Umsetzung und Nachweise gelten die Fristen der KfW-Zusage.
Bekommt jeder Eigentümer den Klimageschwindigkeitsbonus?
Nein. Selbstnutzung, bisherige Heizung und weitere Austauschbedingungen müssen zusammenpassen.
Bedeutet der Wertschöpfungsbonus automatisch 15 Prozent mehr Förderung?
Nein. Nach der angekündigten Ausgestaltung soll zugleich die Grundförderung für Wärmepumpen sinken.
Ist ein Antrag im Januar 2027 genauso zu bewerten wie im Dezember 2026?
Nicht pauschal. Der bestätigte Absenkungsschritt liegt zwar im Februar. Mit dem Jahreswechsel ändern sich aber die maßgeblichen Einkommensjahre; außerdem ist der Wertschöpfungsbonus für das erste Quartal angekündigt.
Ist der Zuschuss garantiert?
Nein. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Eine verbindliche Entscheidung trifft die KfW im Antragsverfahren.



















