Eine Klimaanlage ist wie ein Auto: Ohne regelmäßigen Service sinkt die Leistung, der Verbrauch steigt, und irgendwann droht der Totalschaden. Doch während beim Auto der TÜV droht, herrscht bei der Klimawartung oft Unsicherheit. Was muss gemacht werden, damit die Anlage technisch sauber läuft? Und noch wichtiger: Gibt es gesetzliche Vorschriften, die Sie als Betreiber unbedingt einhalten müssen?
In diesem Beitrag unserer Rubrik „Wartung & Effizienz“ schaffen wir Klarheit. Wir zeigen, welche Schritte technisch unumgänglich sind und wo der Gesetzgeber – je nach Anlagengröße – harte Grenzen zieht.
Das technische Pflichtprogramm: Was jede Anlage braucht
Unabhängig von Gesetzen gibt es physikalische Notwendigkeiten. Eine Wartung ist nur dann eine Wartung, wenn mindestens diese vier Punkte fachgerecht erledigt werden. Werden sie vernachlässigt, drohen Leistungsverlust, höhere Stromkosten und Hygieneprobleme.
- Reinigung & Desinfektion (Innen & Außen):
- Warum? Filter und Wärmetauscher setzen sich mit Staub, Pollen und Fett zu. Das blockiert den Luftstrom und ist ein idealer Nährboden für Schimmel und Bakterien.
- Das Muss: Gründliche Reinigung der Filter, Desinfektion des Verdampfers (Innengerät) und Reinigung des Verflüssigers (Außengerät), um die Wärmeabfuhr zu sichern.
- Prüfung des Kondensatablaufs:
- Warum? Wo gekühlt wird, entsteht Wasser. Wenn der Ablauf durch Algen oder Schmutz verstopft, staut sich das Wasser.
- Das Muss: Prüfung auf Durchgängigkeit und Reinigung der Kondensatwanne/Pumpe, um Wasserschäden im Innenraum zu verhindern.
- Dichtheits- und Funktionsprüfung des Kältekreislaufs:
- Warum? Kältemittelmangel ist der Effizienzkiller Nr. 1 und kann den Kompressor zerstören. Zudem ist Kältemittel extrem umweltschädlich, wenn es entweicht.
- Das Muss: Messung von Drücken und Temperaturen sowie eine visuelle oder elektronische Suche nach Leckagen.
- Elektrische Sicherheitsprüfung:
- Warum? Lose Kontakte oder beschädigte Isolierungen sind Brandgefahren.
- Das Muss: Überprüfung der Anschlüsse und Kabel auf festen Sitz und Unversehrtheit.
Der entscheidende Unterschied: Kleine vs. Große Anlagen
Technisch brauchen alle Anlagen das Gleiche. Rechtlich aber klafft eine große Lücke zwischen der Split-Anlage im Schlafzimmer und der RLT-Anlage im Bürogebäude.
A) Kleine Anlagen (z.B. Single/Multisplit im Privathaushalt oder Kleinbüro)
Für Betreiber von Kleinanlagen gibt es wenige direkte gesetzliche Wartungsvorschriften, aber massive indirekte Zwänge.
- Herstellervorgaben & Gewährleistung: Das ist Ihr wichtigstes „Gesetz“. Fast alle Hersteller knüpfen ihre Garantiebedingungen an eine nachweisbare, jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb. Ohne Wartungsnachweis: keine Garantie im Schadensfall.
- Die EU-F-Gase-Verordnung (indirekte Pflicht): Das Kältemittel in Ihrer Anlage ist reguliert. Sie als Laie dürfen den Kältekreislauf nicht öffnen. [Quelle: EU-Verordnung Nr. 517/2014 & ChemKlimaschutzV]. Das bedeutet für Sie: Sie sind gesetzlich verpflichtet, für Arbeiten am Kältekreislauf einen zertifizierten Betrieb (mit Sachkundenachweis) zu beauftragen. Die Wartung „schwarz“ oder selbst zu machen, ist illegal, sobald Kältemittel im Spiel ist.
- Verkehrssicherungspflicht: Als Hauseigentümer müssen Sie sicherstellen, dass von Ihrer Anlage keine Gefahr ausgeht (z.B. durch herabfallende Außengeräte oder Legionellen im Kondensat).
Zusammengefasst für Kleinanlagen: Es kommt selten das Ordnungsamt zur Kontrolle, aber ohne professionelle Wartung verlieren Sie Garantieansprüche und handeln bei Kältemittelverlust fahrlässig.
B) Großanlagen (Gewerbe, Industrie, RLT-Anlagen)
Hier wird es ernst. Für Anlagen ab einer bestimmten Größe oder Füllmenge greifen strenge Verordnungen mit Nachweispflichten und Bußgeldandrohungen.
- Verbindliche Dichtheitsprüfungen (F-Gase-Verordnung): Abhängig von der Menge und Art des Kältemittels (berechnet in CO2-Äquivalenten) sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen zwingend vorgeschrieben.
- [Quelle: EU-Verordnung Nr. 517/2014]: Die Intervalle reichen von jährlich bis vierteljährlich. Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden (Logbuch). Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
- Hygieneinspektion nach VDI 6022: Für alle Anlagen, die Räume mit Publikumsverkehr oder Arbeitsstätten versorgen, gilt die VDI 6022 als Stand der Technik. Sie ist zwar „nur“ eine Richtlinie, wird vor Gericht im Schadensfall (z.B. Erkrankung von Mitarbeitern durch „Sick Building Syndrome“) aber wie ein Gesetz behandelt.
- [Quelle: VDI 6022 Blatt 1]: Sie schreibt u.a. regelmäßige Hygieneinspektionen und mikrobiologische Untersuchungen des Befeuchterwassers vor.
- Energetische Inspektion (GEG): Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW regelmäßig (alle 10 Jahre) einer energetischen Inspektion unterzogen werden müssen, um Einsparpotenziale zu ermitteln.
- [Quelle: §§ 74-78 Gebäudeenergiegesetz – GEG].
Fazit: Sicherheit gibt es nur mit Nachweis
Ob kleine Split-Anlage oder großes Kaltwassersystem: Die Wartung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
Bei kleinen Anlagen sichert sie Ihre Investition und Ihre Gesundheit. Bei großen Anlagen schützt sie Sie zusätzlich vor rechtlichen Konsequenzen. Verlassen Sie sich darauf, dass wir als zertifizierter Fachbetrieb nicht nur die Technik beherrschen, sondern auch den regulatorischen Dschungel kennen. Wir führen das notwendige Logbuch und erinnern Sie an fällige Prüfintervalle.
















